Propiconazol
Genehmigt bis 30.11.2030 — zugleich Substitutionskandidat
Die Europäische Kommission hat die Genehmigung für die Produktart 8 am 27.11.2023 verlängert; Holzschutzmittel mit diesem Wirkstoff können unter bestimmten Bedingungen bis zum 30.11.2030 zugelassen werden. Gleichzeitig wurde der Wirkstoff nach Art. 10 Abs. 1 der Biozidprodukte-Verordnung als zu ersetzender Stoff eingestuft. Der Entwurf des Bewertungsberichts kommt zu dem Schluss, dass die Ausschlusskriterien nach Art. 5 Abs. 1 lit. c und d erfüllt sind. Die ECHA hat eine öffentliche Konsultation zu Alternativen durchgeführt; in den Stellungnahmen wurde vorgebracht, dass es für bestimmte Verwendungsklassen derzeit keine tragfähige Alternative gibt.